6.1 Instrumente und Techniken
- Hauptaufgabe: möglichst stabiles Preisniveau
(Voraussetzung: funktionierendes Zahlungsverkehrssystem Artikel 3, ESZB Satzung)
- Mit Devisentermingeschäften versucht die Notenbank,
größeren Kursbewegungen entgegen zusetzen
- Notenbanken intervenieren z.B. bei hohen Importen um ein
Absinken der Heimatwährung zu verhindern
- Diskontpolitik
wird von der Fed und nicht von der EZB genutzt
6.1.1 Währungsreservepolitik
Bestandteile der nation. Währungsreserve: Devisen, Gold;
Sonderziehungsrechte (IWF)
Aufgabe: unerwünschte Auswirkungen exessiver Devisenzu- & abflüsse zu verhindern
6.1.2 Refinanzierungspolitik
6.1.2.1 Diskontpolitik
Recht der Notenbanken von Geschäftsbanken Wechsel zum Diskontsatz anzukaufen
traditionell niedrigster Refinazierungssatz ,eine Art Subventionselement
eine Art untere Grenze für Monats- und Dreimonatsgeld
6.1.2.2 Lombardpolitik
verzinsliche Darlehen gegen Verpfändung von best. Sicherheiten (in D. bis 3 Monate)
grundsätzlich nur zur kurzfristigen Überbrückung eines vorübergehenden
Liquiditätsbedarfs
eine Art obere Grenze für den Tagesgeldsatz
Fazilitäten ersetzen bei der EZB die
Bedeutung des Diskont- und Lombardsatzes
- Overnightliquidität kann gegen refinanzierungsfähige
Sicherheiten von der EZB bereitgestellt werden.
Dieser Zins bildet die Obergrenze des Tagesgeldes
- Liquidität kann bei der EZB angelegt werden. Zins bildet Tagesgelduntergrenze
6.1.3 Mindestreservepolitik
Verpflichtung einen Teil der Einlagen als Guthaben bei der
Zentralbank zu unterhalten
diente ursprünglich der Liquiditätissicherung der Kundeneinlagen
Guthaben über die erforderlichen Mindestreserven hinaus werden nicht verzinst
6.1.3.2 Liquiditätispolitische
Aspekte
Ausmaß der Geldschöpfung der
Banken unter Kontrolle zu halten
Kompensation von Vorgängen mit denen eine Zentralbankgeldbeschaffung bzw.
-vernichtung verbunden ist(z.B. Deviseninterventionen)
Zinswirkung: Erhöhung verteuert die Einlagen der Banken
6.1.4 Offenmarktpolitik
Kauf und Verkauf durch die Zentralbank von Wertpapieren auf
eigene Rechnung am offenen Markt
in Form von Wertpapierpensionsgeschäften (inzwischen wichtigstes Intrument der
Zentralbankgeld-
bereitstellung) zum sogenannten "dritten Leitzins", i.d.R. zwischen Lombadsatz
und Diskontsatz
Mengentender: Zins
fest vorgegeben,
Möglichkeit der Notenbank dem Markt in Phasen der Zinsunsicherheit Zinssignal zu geben
Zinstender:
Banken haben hier die Möglichkeit neben dem Volumen auch den Zinssatz zu nennen,
zu dem sie bereit sind Pensionsgeschäft abzuschließen
- Holländischer Tender ->
Zuteilung bei einheitlichem Bietungssatz
- Amerikanischer Tender ->
Zuteilung zum von der Bank jeweils angegebenen Satz.
Kein einheitlicher Satz!
6.1.5 Devisenmarkttransaktionen
Swapgeschäfte: Kopplung von Kassa- und Termingeschäft,
Swapsatz stellt Zinsäquivalent dar
Outrightgeschäfte: geräuschlos, da mittelbare Wirkung auf den Kassamarkt
flexible Gestaltung im Hinblick auf Laufzeit und Volumen
Devisenpensionsgeschäfte
(Übertragung des Herausgabeanspruchs auf Auslandsaktiva der
Bundesbank, meißt US-T bills, die von Banken gekauft werden und so ihre
Zentralbankguthaben
erhöhen)
6.2 Bank für
internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
- gegründert 1930 in Basel von Belgien, Deutschland,
Frankreich, England, Italien, Schweiz und Japan
- Nominalkapital gehalten von: allen europäischen
Zentralbanken sowie Australiens, Japans, Kanadas,
Südafrikas und der USA
- Zweck:
die Zusammenarbeit der Zentralbanken zu fördern,
neue Möglichkeiten der intern.
Finanzgeschäfte zu schaffen und als Treuhänder zu wirken
- Fungiert als Clearingbank der Notenbanken
- Geschäftspolitik darf der Währungspolitk der einzelnen
Zentralbanken nicht entgegenwirken
Organe: Verwaltungsrat (ernennt Präsident und
Generaldirektor), Generalversammlung
zulässige Geschäfte:
Gold- und Devisengeschäfte, Verwahrung von Gold, Kauf und Verkauf börsengängiger
Wertpapiere
(außer Aktien)
unzulässige Geschäfte:
Notenausgabe, Aktzepieren von Wechseln und Gewährung von Krediten an Regierungen
Europäische
Institutionen:Europäisches Währungsinsitut ( EWI )
1994 mit Beginn der 2. Stufe der EWWU,Sitz Frankfurt/Main
Koordinationsaufgaben, Vorbereitung des regulatorischen, organisatorischen und
logistischen Rahmen für da ESZB
6.3 Europäisches System
der Zentralbanken ( ESZB )
besteht aus der Europäischen Zentralbank und den
Zentralbanken der Mitgliedsstaaten
nimmt die Hoheitsrechte im Bereich der Geld- und Währungspolitk wahr
Aufgaben:
- Ausführung der Geldpolitik,
- Durchführung der Devisengeschäfte,
- Haltung und Vewahrung der Währungsreserven,
- Föderung des reibungslosen Funktionieren der
Zahlungsverkehrssysteme
- Beratungs- und Informationsfunktion, zentrales
Entscheidungsorgan ist der Rat der EZB
Handelungsrahmen:
Offenmarktgeschäfte
Ständige Fazilitäten (Einlagen- und Spitzenrefinazierungsfazilitäten)
Mindestreserve
->die endgültige Festlegung erfolgt durch die Teilnehmer an der EWWU !
Merkmale
internationaler Notenbanken
| |
Organe |
Hauptaufgaben
und Ziele |
Staatlicher Einfluß |
Geld- und währungs-
politische Ziele |
Mindest -
reserve |
Instrumente zur Steuerung des Markts |
Grobsteuerung |
Feinsteuerung |
| Federal Reserve System |
Federal
Open Market Committee (FOMC) |
Förderung
des Wirtschafts-
wachstums unter Wahrung einer angemessennen Preisstabilität |
Kein
Einfluß |
"Multiindikatoren
ansatz" |
Ja |
Outright-Offen-
marktgeschäfte (seasonal adjustments) |
Repos
"Discount-window"
Reserve Repos |
| Bank of
Japan |
Policy
Board
Executive Organ |
Beitrag zur
stetigen Entwicklung der Wirtschaft |
Weitreichender
Einfluß des Finanz- ministeriums |
M2 + CDs +
Einlagen + SV |
Ja |
Wechseldiskont |
Interbank-
operationen
Repos
Outright-
Offenmarkt-
geschäfte
Reverse Repos |
| EZB |
Zentral-
bankrat |
Währungssicherung
Preisstabilität
Aufrechterhaltung Zahlungsverkehr |
Kein
Einfluß |
M3*
Inflation 2% |
Ja
Verzinst |
Emission
Schuldverschreibung
Befrist.Transaktionen
Standardtender
Outrightgeschäfte
Bilaterale Geschäfte |
Lombardkredit
Schnelltender;
Devisenswaps
Befrist.Pensions-
geschäfte
Schatzwechsel-
abgaben |
| Bank of
England |
Governor
Executive Directors
Court of Directors |
Gesamtwirtschaftl.
Gleichgewicht, insbesondere Geldwertstablität |
Weisungs-
befugnis des Schatzamtes |
Direktes
Inflationsziel |
Nein |
Gilt-Repo
Secured loan facility |
Outright-
Offenmarkt-
operationen
Repos
Borrowing facilities |
| Schweizer
National Bank |
General-
versammlung
DirektoriumBankbe-
hörden |
eine dem
Gesamtinteresse des Landes dienende Kredit- und Währungspolitk |
Gegenseitige
Abstimmung der Maßnahmen |
Notenbankgeldmenge |
zur Zeit
nicht benutzt |
Devisenswaps
Outright-Offen- marktgeschäfte
Kassenliquidität |
Lombardkredit
Verlagerung von Termineinlagen des Bundes
Swaps in Geldmarktbuch-
forderungen |
Nicht
alle Notenbanken sind unabhängig vom Staat ! |
Zu den Schweizer Bankbehörden gehören:
- Lokalkommission
- Bankenausschuß
- Revisionskommission
EZB Ratsmitglieder
werden auf 8 Jahre gewählt |